Registrierung von Booten am Bodensee
Alle Boote über 2,50 Meter Länge, ausgenommen Rennruderboote und Paddelboote, die keine der unter dem Punkt Bodenseezulassung genannten Eigenschaften erfüllen, müssen am Bodensee registriert werden. Sie bekommen ebenfalls eine amtliche Nummer zugeteilt, müssen allerdings nicht dem TÜV vorgeführt werden. Zuständig sind hier wiederum die bereits unter „Bodenseezulassung“ genannten Landratsämter Lindau, Bodenseekreis und Konstanz.