Das Bodenseeschifferpatent
Auf dem Bodensee muss jeder Schiffsführer der ein motorbetriebenes Vergnügungsfahrzeug über 4,4kw (6 PS) betreibt im Besitz des Bodenseeschifferpatents der Kategorie A (Motor) sein. Jeder Schiffsführer eines Segelbootes, dessen Segelfläche 12qm übersteigt, muss Inhaber des Bodenseeschifferpatentes der Kategorie D (Segeln) sein.
weitere Informationen zum Bodenseeschifferpatent
Weitere Informationen zum Bodenseeschifferpatent findet man auf den umfangreichen Seiten der Bodensee Segelschule Wasserburg zu diesem Thema. Dort werden die Wege zum Bodenseeschifferpatent und Umschreibemöglichkeiten genau erläutert und erklärt. Generell kann man sagen, dass das Bodenseeschifferpatent irgendwo zwischen dem Sportbootführerschein Binnen und dem Sportbootführerschein See angesiedelt ist. Daraus ergeben sich für die Inhaber des Bodenseeschifferpatents Vorteile, speziell wenn sie auch auf anderen Revieren segeln möchten.
Und wenn jemand ohne Bodenseeschifferpatent auf dem Bodensee segeln will?
... dann hat die Möglichkeit sich ein Ferienpatent ausstellen zu lassen. Nähere Informationen zum Ferienpatent auf der nächsten Seite.
Buchempfehlungen zum Bodenseeschifferpatent